§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für Verträge zwischen AIX Mediterran Meat & Veggie, Inhaberin Samira Sepehry, Rommelsgasse 5, 52062 Aachen (im Folgenden „wir“), und unseren Gästen und Auftraggebern (im Folgenden „Sie“) über:
- Tischreservierungen (online, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort),
- Gruppenreservierungen,
- Veranstaltungen und geschlossene Gesellschaften in unseren Räumen,
- Catering außer Haus,
- Speisen und Getränke zum Mitnehmen, die direkt bei uns bestellt werden.
(2) Lieferdienste: Bestellungen über Lieferando, Wolt, Uber Eats oder andere Plattformen fallen nicht unter diese AGB. Den Vertrag über Bestellung, Bezahlung und Lieferung schließen Sie mit dem jeweiligen Plattformbetreiber nach dessen Bedingungen.
(3) Abweichende Bedingungen von Auftraggebern gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
(4) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Tischreservierung
(1) Anfrage: Mit dem Absenden des Reservierungsformulars oder mit einer Reservierungsanfrage per E-Mail stellen Sie eine unverbindliche Anfrage. Die automatische Eingangsbestätigung per E-Mail bedeutet nur, dass Ihre Anfrage angekommen ist. Sie ist noch keine Zusage.
(2) Bestätigung: Verbindlich wird die Reservierung erst, wenn wir sie bestätigen (per E-Mail, oder bei telefonischer Reservierung mündlich). Einen Anspruch auf einen bestimmten Tisch gibt es nicht.
(3) Kosten: Die Tischreservierung ist kostenlos. Speisen und Getränke berechnen wir vor Ort nach der jeweils gültigen Speisekarte.
(4) Verspätung: Wir halten Ihren Tisch 15 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit frei. Kommen Sie später, ohne uns Bescheid zu geben, dürfen wir den Tisch anderweitig vergeben.
(5) Änderung und Absage: Bitte teilen Sie uns Änderungen der Personenzahl oder eine Absage so früh wie möglich mit, telefonisch unter +49 241 91795804 oder per E-Mail an service@aix-mediterran.de. Absagen von Reservierungen nach Abs. 1 bis 4 sind kostenfrei.
(6) Terrasse: Plätze auf der Terrasse vergeben wir je nach Wetter und Verfügbarkeit. Einen Anspruch auf einen Außenplatz gibt es nicht, auch nicht nach einer bestätigten Reservierung. Bei schlechtem Wetter bieten wir Ihnen, soweit frei, einen Platz im Innenraum an.
(7) Absage durch uns: Aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder unvorhergesehener Schließung, können wir eine bestätigte Reservierung absagen. Wir informieren Sie dann unverzüglich. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 9.
§ 3 Gruppenreservierungen
(1) Über das Online-Formular können Sie für bis zu 12 Personen reservieren. Größere Gruppen reservieren bitte telefonisch oder per E-Mail.
(2) Ab 25 Personen können wir
- eine Vorbestellung aus einer Gruppenkarte bis 3 Tage vor dem Termin verlangen,
- eine Anzahlung von 10 Euro verlangen, die wir mit der Rechnung vor Ort verrechnen. Berechnet wird die Anzahlung nur, wenn Sie nicht erscheinen.
Die Einzelheiten nennen wir Ihnen vor der Bestätigung in Textform.
(3) Sagen Sie eine Gruppenreservierung mit Anzahlung ab, können wir statt einer konkreten Berechnung eine Pauschale verlangen, bemessen an der Anzahlung:
- mehr als 7 Tage vor dem Termin: kostenfrei,
- 5 bis 7 Tage vorher: 50 %,
- 2 bis 4 Tage vorher: 80 %,
- weniger als 2 Tage vorher: 100 %.
Sie können jederzeit nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dann schulden Sie nur diesen geringeren Betrag. Unser Recht, einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 4 Veranstaltungen und geschlossene Gesellschaften
(1) Vertragsschluss: Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot in Textform annehmen und die Anzahlung nach Abs. 3 leisten.
(2) Mindestumsatz: Für die exklusive Nutzung des gesamten Restaurants, eines Bereichs oder der Terrasse vereinbaren wir einen Mindestumsatz für Speisen und Getränke. Seine Höhe steht im Angebot. Erreicht der Umsatz den Mindestumsatz nicht, berechnen wir die Differenz als Raummiete.
(3) Anzahlung: Die Anzahlung beträgt 30 % des voraussichtlichen Gesamtbetrags und ist 14 Tage nach Vertragsschluss fällig.
(4) Personenzahl: Die endgültige Personenzahl teilen Sie uns bitte spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung mit. Diese Zahl legen wir der Abrechnung zugrunde, auch wenn weniger Gäste kommen. Kommen mehr Gäste, berechnen wir die tatsächliche Zahl.
(5) Rücktritt durch Sie: Treten Sie von einer bestätigten Veranstaltung zurück, können wir statt einer konkreten Berechnung eine Pauschale verlangen, bemessen am vereinbarten Mindestumsatz bzw. am Angebotspreis:
- mehr als 7 Tage vor dem Termin: kostenfrei,
- 5 bis 7 Tage vorher: 50 %,
- 2 bis 4 Tage vorher: 80 %,
- weniger als 2 Tage vorher: 100 %.
Sie können jederzeit nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dann schulden Sie nur diesen geringeren Betrag. Unser Recht, einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
(6) Dekoration: Eigene Dekoration ist nach Absprache erlaubt. Sie darf keine Brandgefahr verursachen und keine Schäden hinterlassen. Offenes Feuer, Konfetti und Nebelmaschinen sind nicht erlaubt. Sie entfernen Ihre Dekoration direkt nach der Veranstaltung, sonst berechnen wir den Aufwand dafür.
(7) Musik: Lassen Sie selbst Musik spielen (z. B. DJ, Band, eigene Playlist), sind Sie verantwortlich, die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden und die Gebühren zu zahlen, sofern die Musikwiedergabe nicht durch unsere eigene GEMA-Lizenz abgedeckt ist.
(8) Ende und Lärmschutz: Veranstaltungen enden spätestens um 23:00 Uhr. Auf der Terrasse gilt ab 22:00 Uhr die Nachtruhe. Musik ist dort ab dann nicht mehr erlaubt. Behördliche Auflagen zum Lärmschutz gehen vor.
(9) Schäden: Sie haften für Schäden an Räumen und Inventar, die Sie oder Ihre Gäste schuldhaft verursachen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Catering
Privatpersonen können Catering über unser Kontaktformular anfragen, Unternehmen direkt per E-Mail an service@aix-mediterran.de.
(1) Angebot und Vertragsschluss: Nach Ihrer Anfrage erstellen wir ein individuelles Angebot in Textform. Es gilt 14 Tage. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot in Textform annehmen und wir die Annahme bestätigen.
(2) Anzahlung: Nach Vertragsschluss stellen wir eine Anzahlung von 30 % des Angebotspreises in Rechnung, fällig innerhalb von 7 Tagen. Den Restbetrag stellen wir nach der Leistung in Rechnung; er ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
(3) Personenzahl: Änderungen der Personenzahl sind bis 5 Werktage vor dem Termin möglich. Eine Verringerung um mehr als 10 % gilt als Teilrücktritt; dafür berechnen wir eine Pauschale von 15 Euro pro fehlender Person.
(4) Rücktritt durch Sie: Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir statt einer konkreten Berechnung eine Pauschale verlangen, bemessen am Angebotspreis:
- mehr als 7 Tage vor dem Termin: kostenfrei,
- 5 bis 7 Tage vorher: 50 %,
- 2 bis 4 Tage vorher: 80 %,
- weniger als 2 Tage vorher: 100 %.
Sie können jederzeit nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dann schulden Sie nur diesen geringeren Betrag. Unser Recht, einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
(5) Lieferung und Übergabe: Wir liefern zur vereinbarten Zeit an die vereinbarte Adresse. Sie sorgen für Zugang, eine geeignete Übergabestelle und, soweit vereinbart, Strom und Stellflächen. Lassen Sie die Speisen nach der Übergabe länger stehen, als wir angegeben haben, verantworten Sie die Kühlkette und die Hygiene selbst.
(6) Abnahme und Mängel: Bitte prüfen Sie die Lieferung bei Übergabe und teilen Sie sichtbare Mängel sofort mit. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel am Liefertag in Textform anzeigen, sonst sind Mängelansprüche insoweit ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte uneingeschränkt.
(7) Geschirr und Ausstattung: Geschirr, Besteck, Warmhaltebehälter und andere Ausstattung, die wir mitliefern, bleiben unser Eigentum oder das unseres Verleihers. Sie geben sie am vereinbarten Termin zurück. Geben Sie die Ausstattung nicht gereinigt zurück, berechnen wir 50 Euro für die Reinigung. Für schuldhaft verursachten Verlust oder Schaden berechnen wir den Wiederbeschaffungswert, gemindert um einen Abzug „neu für alt“. Sie können nachweisen, dass der Schaden geringer ist. Ein Pfand vereinbaren wir vorab.
§ 6 Speisen und Getränke zum Mitnehmen
Bestellungen zum Mitnehmen, die direkt bei uns aufgegeben werden (vor Ort oder telefonisch), bezahlen Sie bei Abholung. Bestellte Speisen halten wir 60 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit bereit. Für Bestellungen über Lieferdienste gilt § 1 Abs. 2.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise sind Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen im Restaurant sind sofort fällig. Sie können bar, mit girocard, mit Kreditkarte (außer American Express) oder kontaktlos per Smartphone bezahlen.
(3) Getrennte Rechnungen sind für Gruppen ab 5 Personen und bei Veranstaltungen nur nach vorheriger Absprache möglich.
(4) Auf der Website bieten wir keine Online-Zahlung an.
§ 8 Allergene, Unverträglichkeiten, eigene Speisen und Getränke
(1) Informationen zu Allergenen und kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffen finden Sie in unserer Speisekarte, auf unserer Website und auf Anfrage bei unserem Team. Bei Catering und Veranstaltungen nennen wir die Allergene mit dem Angebot oder spätestens bei Lieferung.
(2) Bitte sagen Sie uns vor der Bestellung, ob Sie oder Ihre Gäste Allergien oder Unverträglichkeiten haben. Bei Catering und Veranstaltungen teilen Sie uns das bitte spätestens mit der endgültigen Personenzahl mit. In unserer Küche werden alle 14 Hauptallergene verarbeitet. Spuren davon können wir daher nicht vollständig ausschließen.
(3) Selbst mitgebrachte Speisen sind im Restaurant nicht erlaubt. Ausnahmen sind Babynahrung und nach Absprache Geburtstags- oder Hochzeitstorten. Eigene Getränke dürfen Sie nach vorheriger Absprache mitbringen; dafür berechnen wir ein Korkgeld von 25 Euro je Flasche.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
- soweit wir eine Garantie übernommen haben.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
(3) Im Übrigen haften wir nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen.
(4) Die Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
(5) Garderobe: Eine bewachte Garderobe bieten wir nicht an. Für Garderobe und andere Gegenstände, die Sie nicht in unsere Obhut übergeben haben, haften wir nur nach Abs. 1 bis 3. Bitte behalten Sie Wertgegenstände bei sich.
§ 10 Hausrecht und Jugendschutz
(1) Wir üben das Hausrecht aus. Gäste, die andere Gäste oder unser Personal belästigen, erheblich stören oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, können wir des Hauses verweisen. Bereits erbrachte Leistungen sind trotzdem zu bezahlen.
(2) Wir schenken Alkohol nur nach den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes aus. Wir dürfen uns dafür einen Altersnachweis zeigen lassen. Bei Veranstaltungen sind Sie als Gastgeber mitverantwortlich, dass minderjährige Gäste keinen Alkohol erhalten.
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit Ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Sind Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Aachen.
(3) Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
Stand: September 2026